Fördermöglichkeiten
BMUB-Umweltinnovationsprogramm
Großtechnische Erstanwendungen von technologischen Verfahren und Verfahrenskombinationen, die Umweltbelastungen möglichst vermeiden oder vermindern in den folgenden Bereichen:
- Abwasserbehandlung/Wasserbau,
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung sowie die Sanierung von Altablagerungen,
- Bodenschutz,
- Luftreinhaltung (einschließlich Maßnahmen zur Reduzierung von Gerüchen),
- Minderung von Lärm und Erschütterungen,
- Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien,
- umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung sowie
- Ressourceneffizienz und Materialeinsparung
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas an die Netze für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität,
- Abnahme, Übertragung, Verteilung und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber einschließlich des Verhältnisses zu Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie einschließlich Prämien für die Integration dieses Stroms in das Elektrizitätsversorgungssystem,
- Ausgleich des abgenommenen Stroms, für den eine Vergütung oder eine Prämie gezahlt worden ist.
KfW 151 / 152
Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt
KfW 153
Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern.
KfW 167
Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
KfW 243 Sonderfonds Energieeffizienz KMU
Das Förderprogramm gibt Anreize für Investitionen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch Energieeffizienzberatungen und investive Energieeinsparmaßnahmen
KfW 270 / 274
Nutzung Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom bzw. Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
KfW 430 / 431
Zuschüsse werden gewährt:
- für eine umfassende Sanierung, die Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus macht,
- für die Durchführung einzelner Sanierungsmaßnahmen (Einzelmaßnahmen), die den technischen Mindestanforderungen entsprechen oder
- für den Kauf eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
KfW271/ 281, 272/ 282 Erneuerbare Energien – Premium
größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
Klimaschutzinitiative – Mini-KWK-Anlagen
Einsatz hocheffizienter KWK-Anlagen
Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Modernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum zu KfW-EffH-Standart (Darlehen)
Sanierungen von selbst genutztem Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus sowie den Ersterwerb eines neu sanierten Eigenheims, das dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entspricht, durch zinsgünstige Darlehen
KWKG (Kraft-Wärme-Koppelungs-Gesetz) (Zuschuss)
Förderung der Modernisierung und des Neubaus von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWKAnlagen), Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle sowie Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird
Marktanreizprogramm MAP
Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (ThürModR-Mietwohnungen)
Mitfinanziert werden
- bauliche Maßnahmen am und im Gebäude und innerhalb der Wohnungen, die den Gebrauchswert erhöhen,
- heizenergiesparende Maßnahmen,
- Maßnahmen der modernisierungsbedingten Instandsetzung, sowie
- Maßnahmen zur CO 2-Minderung, zur Energieeinsparung sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Thüringer Familienbaudarlehen und Thüringer Modernisierungsdarlehen
Das Familienbaudarlehen dient
- dem Neubau und Ersterwerb (innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung) von eigenem Wohnraum,
- dem Zweiterwerb eines vorhandenen Eigenheims aus dem Bestand sowie
- dem Ausbau oder der Erweiterung mit Baukosten von mindestens 25.000 EUR.
Das Modernisierungsdarlehen dient
- Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an eigengenutztem Wohnraum sowie
- dem Ersterwerb von neu saniertem Wohnraum zur eigenen Nutzung.
Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Im Vordergrund steht die Förderung von Umweltpionieren mit innovativen Ideen. Verbundvorhaben zwischen kleinen/mittleren Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind ausdrücklich erwünscht. Darüber hinaus können auch Projekte von Institutionen, Verbänden und Interessengruppen, die in ihrer Funktion als Multiplikatoren wichtige Vermittler für die Umsetzung von Ergebnissen aus Forschung und Technik in die Praxis sind, unterstützt werden.
Die Förderung konzentriert sich auf folgende Bereiche:
Umwelttechnik:
- Förderbereich 1: Umwelt- und gesundheitsfreundliche Verfahren und Produkte
- Förderbereich 2: Klimaschutz und Energie
- Förderbereich 3: Architektur und Bauwesen
Umweltforschung und Naturschutz:
- Förderbereich 4: Angewandte Umweltforschung
- Förderbereich 5: Umweltgerechte Landnutzung
- Förderbereich 6: Naturschutz
Umweltkommunikation und Kulturgüterschutz:
- Förderbereich 7: Umweltinformationsvermittlung
- Förderbereich 8: Umweltbildung
- Förderbereich 9: Umwelt und Kulturgüter
Vor-Ort-Beratung
Gefördert werden Beratungen, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien beziehen. Ergänzend zur Beratung sind Empfehlungen zur Stromeinsparung und thermografische Untersuchungen förderfähig. Die Beratung erfolgt durch Übergabe und Erläuterung eines schriftlichen Beratungsberichtes.